Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB
Wenn Sie vor der Frage stehen, ob Sie die Schwangerschaft austragen oder einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
- Wir achten die Würde des ungeborenen Kindes ebenso wie die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der Frau.
- Im Konflikt trifft die schwangere Frau eigenverantwortlich ihre Entscheidung.
- Unsere Beratungsstelle ist staatlich anerkannt. Jede Frau die von uns beraten wurde, erhält auf Wunsch eine Bescheinigung über die Beratung gemäß § 219 StGB.
- Die Beratung ist kostenfrei, ergebnisoffen, unabhängig von der Konfession und unterliegt der Schweigepflicht.